Spezialisten
Abb.: Handschriftlicher Text Andreas Langner anno 1575
Es gibt zwei Voraussetzungen für die optimale Behandlung eines venenkranken Patienten, zum einen die Compliance, also die unermüdliche Mitarbeit des Patienten selbst, und dann die Sachkunde des Arztes. Die meisten Krankheiten der Venen und die chronischen Ödemkrankheiten lassen sich heute unter ambulanten Bedingungen diagnostizieren und therapieren. In den letzten Jahren hat sich das Spektrum auch auf die akute Thrombose ausgeweitet.
Auf welche Weise erwirbt nun der Arzt seine besondere Sachkunde? Nach der Facharztausbildung hat er die Möglichkeit der Spezialisierung auf das Gebiet der Gefäßkrankheiten. Der Facharzt für Chirurgie erwirbt die Teilgebietsbezeichnung Gefäßchirurgie und der Facharzt für Innere Medizin die Teilgebietsbezeichnung Angiologie. Die Fachärzte für Allgemeinmedizin, für Dermatologie, Orthopädie, Chirurgie, Innere Medizin u.a. kündigen ihre Sachkenntnis der Venenkrankheiten durch die Zusatzbezeichnung Phlebologie an. Diese speziellen Ausbildungen werden dem Arzt vor der zuständigen Landesärztekammer nach einer Prüfung bestätigt. Entsprechende Adressen von Spezialisten sind deshalb regionär von den Landes- und Bezirksärztekammern sowie von den wissenschaftlichen Fachgesellschaften zu erhalten, gegebenenfalls aber natürlich auch vom Hausarzt.
In der Regel ist vorauszusetzen, dass der Hausarzt eine fachgerechte Behandlung der Venenkrankheit am Wohnort vornimmt. Es gibt jedoch therapie-resistente chronische Krankheiten, bei denen vielleicht spezielle Untersuchungsmethoden eingesetzt werden müssen, um eine genaue Diagnose zu erhalten. Hier reicht zusätzlich in sehr vielen Fällen die einmalige Beratung durch einen Angiologen oder Phlebologen aus, damit der Hausarzt die weitere Betreuung gestaltet.
Bei der ambulanten Behandlung einer akuten Thrombose der tiefen Bein-/ Beckenvenen oder bei der ambulanten Venenchirurgie wird sich die kontinuierliche Behandlung des Patienten durch den Angiologen oder Phlebologen nicht umgehen lassen, zumindest bis zum Übergang in die hausärztliche Langzeittherapie. Im Notfall bleibt auch immer das "Krankenhaus am Ort" ein verlässlicher Partner.
Jederzeit und überall vermag der Hausarzt die Richtung des individuellen Vorgehens aufzuzeigen. Er ist der Ansprechpartner der ersten Instanz, denn er kennt sich sowohl mit Gefäßkrankheiten als auch auf den Wegen zu ihrer optimalen Therapie aus.